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Einreisebestimmungen

Bei Ländern mit speziellen Einreisebestimmungen oder Visumpflicht finden Sie bei der Reiseausschreibung und auf Ihrer Reisebestätigung einen entsprechenden Hinweis.

Seit dem Ausbruch von COVID-19 wurden die Reisebestimmungen verschärft und sind von Land zu Land unterschiedlich. Zudem ändern sich diese Daten rasch. Hier erfahren Sie stets aktuell die für Ihre Reise gültigen Bestimmungen: https://reopen.europa.eu/de/ ​​​​​

Falls ein Test erforderlich ist, ein Einreiseformular ausgefüllt, ein Impfnachweis erbracht oder andere Bestimmungen im Vorfeld der Abreise erfüllt werden müssen, informieren wir Sie zudem 2 Wochen vor Abreise schriftlich darüber.

Asien

Pakistan

Offizieller Name des Staates

Islamische Republik Pakistan.

Hauptstadt

Islamabad.

Geographie

Pakistan grenzt im Norden an Afghanistan, im Osten an Indien, im Westen an den Iran und im Süden an das Arabische Meer. Im äußersten Norden liegt das umstrittene Gebiet Jammu und Kaschmir, das an Afghanistan, China (VR) und Indien grenzt. Pakistan besteht aus drei Regionen. Das nördliche Hochland, der Hindukusch, ist zerklüftet und bergig; das Indus-Tal ist eine flache Schwemmebene, deren oberer Teil von fünf Flüssen durchzogen wird, die in den Indus münden. Dieser fließt in südlicher Richtung zur Makranküste. Sind grenzt im Osten an die Wüste Thar und die Rann of Kutch und im Westen an die Kirthar-Bergkette; das Plateau von Balutschistan ist ein von Bergen umgebenes, unfruchtbares Tafelland.

Regierung

Islamische Republik seit 1973. De facto Präsidialregime. Seit November 2007 bis auf weiteres kein Commonwealth-Mitglied mehr. Verfassung von 1973, letzte Änderung 1997 (nach Militärputsch von 1999 außer Kraft). Seit 2002 ist die alte Verfassung von 1973 wieder in Kraft. Zweikammerparlament (aufgelöst): Nationalversammlung mit 342 und Senat mit 100 Mitgliedern. Unabhängig seit 1947 (ehemals Britisch-Indien); seit 1971, dem Jahr der Unabhängigkeitserklärung Bangladeschs, ist das Staatsgebiet auf das ehemalige Westpakistan reduziert.

Staatsoberhaupt

Asif Ali Zardari, seit März 2024. 

Regierungschef

Shahbaz Sharif, seit März 2024.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Zeitzone

Pakistan ist ein Land der großen Unterschiede; kleine, versteckte Basare in den engen Straßen von Rawalpindi gehören ebenso zu Pakistan wie Lahores großartige Architektur im Stile des Taj Mahal. Der Reichtum des Landes liegt in seinen freundlichen Menschen und seiner atemberaubenden Landschaft aus mächtigen Gebirgsketten. Wassersport, Bergsteigen und Wandern sind hier nur einige beliebte Freizeitaktivitäten. Zu diesen natürlichen Gegebenheiten gesellt sich die große kulturelle Vielfalt Pakistans. Mehrere Zivilisationen des Altertums lebten in dieser Region der Erde, und das Land hat mächtige Dynastien aufsteigen und untergehen sehen. Die Eroberungen Alexanders des Großen reichten bis in das Gebiet des heutigen Pakistans, das auch Ursprung der buddhistischen Ghandara-Kultur war. Mit der Unabhängigkeit von Indien 1947 wurde Pakistan als Land geboren. Durch den Druck indischer Muslime war Großbritannien gezwungen, einen von Indien separaten muslimischen Staat zu gründen. Ursprünglich bestand er aus zwei Teilen, Ostpakistan (heute Bangladesch) und Westpakistan (heute Pakistan). Nach einer Militärdiktatur und einem Bürgerkrieg spaltete sich Bangladesch von Pakistan ab. Der historische Konflikt zwischen Pakistan und Indien dauert noch heute an und hat als zentralen Streitpunkt die Region Kaschmir. Obwohl die Bevölkerung Kaschmirs zum größten Teil muslimisch ist, gehört die Region seit 1947 zu Indien.  

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Pakistans, Pakistan International Airlines (PK), steht auf der Schwarzen Liste Europas. Ab Frankfurt/M., München, Wien und Zürich bieten Qatar Airways (QR) via Doha, Emirates (EK) via Abu Dhabi und Turkish Airlines (TK) via Istanbul Flüge nach Karatschi an. Gulf Air (GF) fliegt ab Frankfurt/M. via Bahrain nach Multan.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Karatschi: 10 Std. 15 Min.; München - Karatschi: 11 Std. 10 Min.; Wien - Karatschi: 9 Std. 10 Min.; Zürich - Karatschi: 10 Std. 5 Min. (jeweils mit Zwischenstopp(s); Reisezeiten variieren je nach Dauer der Aufenthalte)

Ausreisegebühr

Keine.  

Anreise mit dem Pkw

Der Grenzübergang von Indien nach Pakistan (Atari/Wagah) zwischen Lahore und Amritsar ist offen. Jedoch sind in Pakistan die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sowie dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs nur mit offizieller Genehmigung oder überhaupt nicht zugänglich. Vor einer Einreise aus dem Iran wird zudem wegen der Entführungsgefahr im Grenzgebiet dringend gewarnt. Bei der Anreise auf dem Landweg von Europa aus ist es außerdem unbedingt erforderlich, sich vor Abreise über den Grenzverkehr, die Visavorschriften und die aktuelle politische Lage aller Länder auf dem Weg zu informieren. Maut: Autobahnen sind in Pakistan gebührenpflichtig. Die Gebühren sind an den Mautstationen zu entrichten. Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der internationale Führerschein erforderlich.  

Anreise mit der Bahn

Derzeit wird kein grenzüberschreitender Bahnverkehr durchgeführt.  

Anreise mit dem Schiff

Der wichtigste Hafen ist Karachi (Keamari). Derzeit gibt es keine Passagierschiffe nach Pakistan.  

Unterwegs mit dem Flugzeug

Pakistan International Airlines (PK), Serene Air (ER) und Airblue (PA) bieten Inlandflüge an; u.a. verbinden sie mehrmals täglich Karatschi mit Lahore, Rawalpindi und Islamabad.  

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz Pakistans hat eine Gesamtlänge von ca. 264.000 km. Die längste Autobahnstrecke (892 km) verbindet Ratodero mit Gwadar; eine weitere Autobahn führt von Lahore nach Islamabad. Bundesstraßen verbinden sämtliche Landesteile und die wichtigsten Großstädte. Die am meisten befahrene Bundesstraße ist die N5, die von Islamabad u.a. nach Lahore und Karatschi führt. Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Gebühren sind an Mautstationen zu bezahlen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

l

Zustand der Straßen

Ca. 70 % der Straßen sind asphaltiert. Nebenstraßen sind zumeist mit Schotterbelag ausgestattet.

Staßenklassifizierung

Die Autobahnen des Landes sind mit weißer Schrift auf grünen Schildern und dem Buchstaben M und einer Nummer gekennzeichnet; Bundesstraßen mit weißer Schrift auf blauen Schildern und dem Buchstaben N, einige auch mit den Buchstaben S oder E und einer Nummer.

Autovermietung

Mietwagenfirmen sind in den meisten größeren Städten sowie u.a. an den Flughäfen von Karatschi, Lahore und Islamabad zu finden. Auch Hotels vermitteln oft Mietwägen. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Taxi

In den größeren Städten sind Taxis überall verfügbar. Der Fahrpreis sollte vorab vereinbart werden. Fahrzeuge von Uber und Careem können online mittels App gemietet werden; sie sind oft billiger als herkömmliche Taxis und haben feste Tarife. 

Reisebus

Zwischen den meisten Städten und Dörfern gibt es regelmäßige Busverbindungen. Private Busunternehmen bedienen ein ausgedehntes Busnetz zwischen den Städten des Landes. Die staatliche Northern Areas Transport Corporation (NATCO) fährt auf Strecken zwischen Islamabad und der Region Gilgit-Baltistan. Auf der Strecke Lahore - Rawalpindi - Peshawar verkehren Busse im Stundentakt.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen: - Promillegrenze: 0,0 ‰ (absolutes Alkoholverbot); - Kinder mit einer Körpergröße unter 150 cm sowie zwischen 3 und 11 Jahren müssen mit einer geeigneten Kindersicherung befördert werden. - Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Geschwindigkeitsbeschränkungen: - innerorts: 40-70 km/h (nach Beschilderung); - auf Landstraßen: 60-100 km/h (nach Beschilderung); - auf Schnellstraßen: 100 km/h; - auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76. Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.  

Unterwegs in der Stadt

In Lahore, Karatschi und in anderen Städten ist das Bus- und Minibusnetz gut ausgebaut; die Busse sind jedoch oft überfüllt. Die zahlreichen, preiswerten Taxis sind das bequemste Verkehrsmittel; während des Ramadan fahren sie allerdings oft nur tagsüber. Außerdem gibt es Motor-Rikschas.  

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Bahnnetz wird von der staatlichen pakistanischen Eisenbahn betrieben. Auf der Hauptstrecke Peshawar - Rawalpindi - Lahore - Karatschi verkehren täglich mehrere Tages- und Nachtzüge. Auch die meisten anderen Strecken werden mehrmals täglich bedient. Die Abteile sind selbst in der 1. Klasse oft überfüllt. Gegen Vorlage einer von der Pakistan Tourism Development Corporation ausgestellten Bescheinigung erhalten Reisende einen Rabatt von 25% auf den Fahrpreis; Studenten zahlen nur 50%. Weitere Informationen sind an den Bahnhöfen erhältlich. Ungefähre Fahrtzeiten: Karatschi - Lahore: 20 Std.; Karatschi - Rawalpindi: 28 Std.; Karatschi - Peshawar: 32 Std.; Lahore - Rawalpindi: 5 Std.  

Unterwegs mit dem Schiff

Auf dem Indus werden Boot-Safaris angeboten.  

Nationalitäten

Reisepass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder. Visum bei der Einreise (Achtung: Für dieses Visum liegen noch keine Erfahrungswerte vor, weshalb vorerst weiterhin Visa vor der Reise beantragt werden sollten.) Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen für geschäftliche Zwecke, wenn ein Empfehlungsschreiben vorliegt, und für touristische Reisen, die über ausgewählte pakistanische Reiseveranstalter gebucht wurden (sofern nicht anders angegeben): für geschäftliche Zwecke: (a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (außer Malta, Slowakische Republik und Zypern); (b) Schweiz und (c) Türkei. für touristische Reisen: (a) Deutschland, Österreich, Finnland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta und Spanien; (b) Schweiz und (c) Türkei   e-Visum (ETA) für Touristen Staatsangehörige u.a. der in der obigen Tabelle genannten Länder können für Pakistan ein E-Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen. (a) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern; (b) Schweiz; (c) Türkei.

Kosten

Schweiz Die angegebenen Visagebühren sind gültig für Schweizer Staatsbürger. Touristenvisum: 37 CHF (einmalige Einreise), 55 CHF (mehrmalige Einreise, ein Jahr Gültigkeit), 72 CHF (mehrmalige Einreise, zwei Jahre Gültigkeit). Businessvisum: 102 CHF (einmalige Einreise), 152 CHF (mehrmalige Einreise, ein Jahr Gültigkeit), 202 CHF (mehrmalige Einreise, zwei Jahre Gültigkeit). Transitvisum: 20 CHF (einmalige Einreise). E-Visum Touristenvisum, einmalige Einreise, Aufenthalt weniger als 3 Monate: Deutsche: 50 US$ Österreicher: 35 US$ Schweizer: 35 US$ Türken: 25 US$

Visaarten und Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise). Geschäftsvisum: 12 Monate gültig ab Ausstellungsdatum (mehrmalige Einreise). Transitvisum: 15 Tage.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Deutschland, Österreich und Schweiz: Das Visum wird online beantragt.  Schweiz: Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft in der Schweiz. E-Visa für Pakistan können von Staatsangehörigen fast aller Nationen beantragt werden.

Antrag erforderlich

(a) 1-2 Antragsformulare bzw. downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung in der Schweiz. (b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe. (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie eine Kopie des Reisepasses. (d) Gebühr (Überweisung mit Einzahlungsbeleg, auch mit Bankkarte bezahlbar). (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (f) Touristenvisum: Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket und die Unterkunft. Statt der Hotelreservierung kann auch ein Schreiben des Reiseveranstalters eingereicht werden. (g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan. (h) Geschäftsvisum: Entsendungsschreiben der deutschen, österreichischen oder schweizer Firma und Einladungsschreiben eines pakistanischen Unternehmens. Obligatorisch ist auch ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Deutschland adressiert an das Konsulat, ein offizielles Einladungsschreiben der pakistanischen Handelskammer, dass das pakistanische Unternehmen anfordern  muss, sowie ein Empfehlungsschreiben des Honorary Investment Counsellor des Board of Investment (BOI). Antragsteller in der Schweiz: Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

Bearbeitungsdauer

Mindestens 14 Tage plus Postweg. Frühzeitige Antragstellung ist empfohlen. In Berlin derzeit mindestens 10 Botschaftsarbeitstage. In Frankfurt: 4 Werktage. e-Visum: 1-2 Werktage.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen müssen sich Ausländer vor Ablauf der 30 Tage bei den Einwanderungsbehörden melden.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets. (b) Ggf. Visa für Drittländer u. a. Papiere für die Weiterreise. (c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (dringend empfohlen) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.  

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder. Visum bei der Einreise (Achtung: Für dieses Visum liegen noch keine Erfahrungswerte vor, weshalb vorerst weiterhin Visa vor der Reise beantragt werden sollten.) Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen für geschäftliche Zwecke, wenn ein Empfehlungsschreiben vorliegt, und für touristische Reisen, die über ausgewählte pakistanische Reiseveranstalter gebucht wurden (sofern nicht anders angegeben): für geschäftliche Zwecke: (a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (außer Malta, Slowakische Republik und Zypern); (b) Schweiz und (c) Türkei. für touristische Reisen: (a) Deutschland, Österreich, Finnland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta und Spanien; (b) Schweiz und (c) Türkei   e-Visum (ETA) für Touristen Staatsangehörige u.a. der in der obigen Tabelle genannten Länder können für Pakistan ein E-Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen. (a) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern; (b) Schweiz; (c) Türkei.

Impfungen

Impfung benötigt Beleg erforderlich
Gelbfieber 1
Cholera 2
Typhus & Polio 3 3
Malaria 4 -
Essen & Trinken

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Kinder unter sechs Monaten sind hiervon ausgenommen, falls die Mutter vor der Geburt gegen Gelbfieber geimpft wurde (Bescheinigung erforderlich). Ebenfalls ausgenommen sind Transitpassagiere in Pakistan, die den Flughafen nicht verlassen. [2] Mit örtlichen Cholera-Ausbrüchen muss landesweit gerechnet werden. Da die Wirksamkeit einer Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise arztlichen Rat einzuholen. [3] Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) und von Typhus treten auf. Reisende mit einem Aufenthalt von über vier Wochen müssen bei der Ausreise eine Impfung gegen Poliomyelitis vorweisen können, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Wer sich weniger als vier Wochen in Pakistan aufhält, muss die Polio-Impfung ggf. bei der Ausreise nachholen. Pakistan kann ungeimpfte Personen (Polio) an der Ausreise hindern. Reisende sollten ihren Typhus-Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen. [4] Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen unter 2000 m. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein.  

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Fleckfieber tritt vereinzelt im Norden und Westen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden. Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. HIV/Aids ist im Land ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis Januar vor allem in ländlichen und suburbanen Gebieten entlang der indischen Grenze und in den zentralen Deltas. Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Ein erhöhtes Tollwut-Risiko besteht landesweit. Die Übertragung geschieht hauptsächlich durch streunende Hunde. Überträger sind auch Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen

Vogelgrippe

Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe: - Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich - Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden. - Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten. - Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten. - Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind. - Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen. Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.

Gesundheitszeugnis

Bei Langzeitaufenthalten ist zur Beantragung eines Visums bzw. bei der Einreise ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.

Währung

1 Pakistanische Rupie = 100 Paise (nicht im Umlauf). Währungskürzel: PR, PKR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 20, 10 und 5 PR. Münzen gibt es im Wert von 5, 2 und 1 PR.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie American Express, Visa und Mastercard werden nur in Großstädten in Hotels und in wenigen Supermärkten und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der Karte.

Geldautomaten

Bankkarten Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann in großen Städten an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in großen Städten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht. Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.  

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Pakistan in Großstädten bei wenigen Banken (z.B. Summit Bank) und Wechselstuben (z.B. Riaz Exchange Company) eingelöst werden. 

Öffnungszeiten der Bank

Im Allgemeinen Mo-Do und Sa 09.00-13.30 Uhr, Fr 09.00-12.30 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 3.000 PR beschränkt, bei Ausreise nach Indien ist sie auf 500 PR beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen. Ausfuhr von Fremdwährungen bis zum maximalen Gegenwert von 10.000 US$.

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen. Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden. Beim Umtausch ist meist der Pass zu zeigen. Banken und Wechselstuben in großen Städten tauschen ebenfalls Euro in die Landeswährung. Ein Rücktausch ist nur bis zu 500 Rupien gestattet. 

Währungen

Code Symbol Wechselkurse (ohne Gewähr)
PKR 1 EUR = 109.59 ₨
1 CHF = 129.81 ₨
1 USD = 105.25 ₨

Überblick

Amtsprache ist Urdu (8 %), außerdem gibt es regionale Sprachen und Dialekte wie Sindhi, Balutschi, Pandschabi (48 %), Paschtu (8 %), Saraiki (10 %) und Hindko (2 %). Englisch ist weit verbreitet.

23.03.2024 Pakistan-Tag

14.08.2024 Unabhängigkeitstag

09.11.2024 Geburtstag von Muhammad Iqbal

25.12.2024 Geburtstag von Quaid-e-Azam

(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

(b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Pakistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.): 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak; Sonstige Waren/Geschenke bis zu einem Gegenwert von 100 US$. Persönliche Gegenstände: Profi-Werkzeug, das insgesamt nicht mehr als 500 US$ wert ist; persönliche Kleidung und Accessoires; Toilettenartikel und gebrauchte elektrische Rasierer, Medaillen, Trophäen und Preise, die auf den Reisenden ausgeschrieben sind, ein Bügeleisen und ein Fön; ein Desktop-Rechner oder ein Tablet; ein Mobiltelefon; eine Armbanduhr, eine Kamera und eine Videokamera, ein Buggy, Spielzeug und persönliche Gegenstände, die von mitreisenden Kindern genutzt werden.

Verbotene Importe

Waffen und Munition, Drogen, psychotrope Substanzen, alkoholische Getränke, Fälschungen aller Art, Streichhölzer, Pflanzen, Obst und Gemüse, Feuerwerk, anstößiges und pornografisches Material, antiislamische oder anderweitige religiöse Schriften, Übersetzungen des Koran ohne arabischen Text; geschmuggelte Waren; Waren, die gegen das intellektuelle Eigentumsrecht verstoßen.

Verbotene Exporte

Antiquitäten, bestimmte Chemikalien, Fälschungen aller Art. Weitere Informationen sind vom Federal Board of Revenue erhältlich.
Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
Bernastrasse 47
Bern
Switzerland
+41 (0)31 350 17 90.
http://www.swisspak.com
http://www.swisspak.com

Mo-Fr 09.00-13.30 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.30-12.30 Uhr; telefonische Anfragen: 14.00-15.30 Uhr.


Botschaft der Islamischen Republik Pakistan

Honorargeneralkonsulat in Innsbruck.


Hofzeile 13
Wien
Austria
+43 (0)1 368 73 81.
http://www.mofa.gov.pk/austria
http://www.mofa.gov.pk/austria

Konsularabt.: Mo-Do 10.00-13.00 Uhr, Fr 10.00-12.00 Uhr.


Botschaft der Islamischen Republik Pakistan

Mit Visumerteilung.

Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M., Honorarkonsulate in Düsseldorf, Hamburg und Pullach im Isartal.


Schaperstraße 29
Berlin
Germany
+49 (0)30 21 24 42 99.
http://www.pakemb.de
http://www.pakemb.de

Mo-Fr 09.00-17.00. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr.


Pakistanisches Generalkonsulat

Mit Visumerteilung für Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.


Eschenbach Straße 28
Frankfurt/M.
Germany
+49 (0)69 69 86 78 50
http://www.pakmissionfrankfurt.de
http://www.pakmissionfrankfurt.de

Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, Konsularabtl.: Visa-Anträge: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, Visa-Abholung: Mo-Do 16.00-17.00 Uhr


Geschäftsetikette

Zu wichtigen geschäftlichen Terminen werden Krawatte bzw. Kostüm/Sari erwartet. In Geschäftskreisen wird häufig Englisch gesprochen. Freitag ist Feiertag. Visitenkarten sind wichtig.Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-12.30 Uhr.Behörden: So-Do 08.00-16.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Handelsabteilung des Generalkonsulats von PakistanBeethovenstraße 4, D-60325 Frankfurt/M Tel: (069) 69 76 97 10.Handelsabteilung der Botschaft von PakistanHofzeile 13, A-1190 WienTel: (01) 368 73 81.Handelsabteilung der Botschaft von PakistanBernastraße 47, CH-3005 BernTel: (031) 352 29 92. Internet: www.swisspak.comOverseas Investors' Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer für ausländische Investoren)Talpur Road, PO Box 4833, 74000 KarachiTel: (021) 241 08 14.Internet: www.oicci.org Federation of Pakistan Chambers of Commerce (FPCCI)PO Box 13875, Federation House, Sharea Firdousi, Main Clifton, Karachi 75600Tel: (021) 587 36 91.Internet: http://www.fpcci.com.pk/

Telefon

Selbstwählferndienst. Es gibt öffentliche Telefonzentren.

Mobiltelefon

GSM 900. Hauptanbieter: PAKTEL, Ufone und Mobilink (Internet: www.mobilinkgsm.com). Der Empfangs-/Sendebereich beschränkt sich auf die größeren Städte. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Internet

Hauptanbieter: Pakistan Online (Internet: www.pol.com.pk) und Pak Net. Internetcafés findet man in größeren Städten.

Post

Luftpost nach Europa ist vier bis fünf Tage unterwegs. Schalter für postlagernde Sendungen gibt es in Lahore, Karachi und Rawalpindi. Die Hauptpostämter der Großstädte haben rund um die Uhr geöffnet. Wichtige Briefe sollten per Einschreiben geschickt und versichert werden.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Karachi

Die ehemalige Hauptstadt Karachi ist die größte Stadt Pakistans. Sie liegt am Arabischen Meer, nahe der Indus-Mündung. Die Hauptstadt der Provinz Sind ist heute eine moderne Industriestadt und der größte pakistanische Hafen. Sie bietet einige Sehenswürdigkeiten wie den Fischereihafen. Ein Ausflug zum Paradise Point lohnt sich, hier kann man Kamele und Pferde mieten. Außerdem kann man nach Sonnenuntergang mit dem Boot zum Krebsfang ausfahren. Das unbestritten schönste Gebäude ist das Quaiz-e-Azam's Mazar, das Mausoleum des Gründers von Pakistan, das aus weißem Marmor besteht. Die beste Besuchszeit ist die Wachablösung, die dreimal täglich stattfindet. Weiterhin lohnt sich ein Besuch des Nationalmuseums, der Parks, des Zoos und des Strands in der Nähe von Clifton.

Islamabad, seit 1963 die Hauptstadt Pakistans, und Rawalpindi sind die größten Städte der Potowar-Ebene. Durch die Entscheidung, die Hauptstadt nach Islamabad zu verlegen, gewann die Nachbarstadt Rawalpindi an Bedeutung. In Rawalpindi wohnen derzeit viele Regierungsbeamte. Der alte Teil der Stadt besticht durch traditionelle Architektur, und in den engen Gassen gibt es Basare, auf denen die Kunsthandwerker nach traditionellen Methoden arbeiten. Islamabad ist eine moderne und auf dem Reißbrett geplante Stadt, die zahlreiche Parks und wunderschöne Gartenanlagen mit Brunnen hat. Inmitten der unweit gelegenen Margalla Hills liegt Damam-e-Koh, ein in Terrassen angelegter Garten. Die Shah Faisal Masjid, in der 100.000 Gläubige Platz finden sollen, ist ebenso einen Besuch wert. 8 km von der Stadt entfernt liegt der Rawal-See mit vielen Freizeitmöglichkeiten und schönen Picknickplätzen. Das Swat Valley nördlich von Rawalpindi bietet eine Hochgebirgslandschaft. Die Region ist bekannt für die vielen Ruinen großer buddhistischer Stupa, Klöster und Statuen. Mingora, Miandam, Kalam, Behrain ziehen alljährlich zahlreiche Besucher an.

Der Punjab

Lahore ist eine altehrwürdige Stadt mit eindrucksvollen Gebäuden. Zu den Sehenswürdigkeiten gehören die Basare, die Badshahi-Moschee, die Shalimar-Gärten, das Nationalmuseum für Archäologie und das Gate of Chauburji. Weitere interessante Städte sind Lyallpur, Taxila, Attock, Harappa, Multan und Bahawalpur.

Sind

Die interessantesten Ortschaften dieser schönen Region sind das 5000 Jahre alte Mohenjo Daro und Tatta mit seinen Mausoleen und Moscheen. Am 14 km entfernten Haleji-See werden zahlreiche Wassersportarten geboten.

Kaschmir

In dieser Provinz befinden sich einige der höchsten Berge der Welt, der berühmteste ist der Nanga Parbat. Der zweithöchste Berg ist der K2. Gilgit und Skardu sind beliebte Haltepunkte für Bergsteiger. Der Karakoram Highway ist von Gilgit nach Hunza befahrbar, über den Khunjerab Pass und weiter nach Kashgar in der chinesischen Provinz Xinjiang. Diese Route folgt der Seidenstraße und ist eine der spektakulärsten Reiserouten der Welt.

Peshawar

Die Hauptstadt der nordwestlichen Grenzprovinz ist Heimat der Pathanen. Peshawar-City wird von hohen Mauern mit 20 Stadttoren umgeben. Die Rasen und Parkanlagen erinnern an die britische Kolonialzeit. In den umliegenden Gebieten herrscht teilweise noch Stammesrecht. Sie können nur mit behördlicher Genehmigung bereist werden. In dieser Region befindet sich der berühmte Khyber Pass, der 1200 m hoch liegt, aus kahlem Fels besteht und die Grenze zwischen Pakistan und Afghanistan bildet.

Überblick

Tabletts, Wandschirme, Silbergegenstände, Keramik, Bambus-, Messing- und Rattanartikel, Armreifen aus Glas, Goldornamente, handbestickte Schals, Läufer und Teppiche. Handeln ist üblich. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.30-13.00 und 15.00-18.30 Uhr. Die Basare haben länger geöffnet.

Einleitung

In den Spitzenhotels gibt es Bars mit Tanz, man findet jedoch kaum Nachtleben westlichen Stils. Kinos sind bei Pakistanis sehr beliebt, in den Großstädten werden internationale und pakistanische Filme gezeigt.

Übersicht

Zu den Spezialitäten gehören Biryani (gewürzter Reis mit Fleisch- oder Gemüsecurry), Pilao (ähnlich, aber weniger scharf), Sag Gosht (saftiger Curry mit Spinat) und Niramish (gebratenes Gemüse mit Kräutern). Lahore ist das Zentrum der ausgezeichneten Mogul-Küche, die als Moghlai bekannt ist. Typisch sind Chicken Tandoori (Hähnchen aus dem »Tandoor«-Ofen), Shish-Kebabs (auf Holzkohle gegrillte Fleischspieße), Shami-Kebabs (Pasteten mit in Ghee, oder Butter, gebratenem Hackfleisch), Tikka-Kebabs (gegrilltes würziges Hammel- oder Rindfleisch) und Chicken Tikka (scharf gewürzte, über Holzkohle gegrillte Hähnchenstücke). Als Nachtisch gibt es u. a. Kuchen, Shahi Tukray (in Milch gebackene Brotscheiben mit Sirup, die mit Nüssen und Safran bestreut werden), Halwa oder Firni (entfernte Ähnlichkeit mit Vanillepudding). Getränke: Das Nationalgetränk ist Tee, der mit Milch und Gewürzen aufgekocht und oft sehr süß serviert wird. Alkohol kann in den größeren Hotels gekauft werden, man benötigt jedoch eine Genehmigung (Liquor Permit) des Excise and Taxation Office. Pakistanisches Bier ist überall erhältlich. Wegen der strengen Alkoholgesetze gibt es keine Bars, und in der Öffentlichkeit ist Alkoholkonsum verboten.

Hotels

In den größeren Städten gibt es moderne Hotels mit allem Komfort wie Swimmingpools und anderen Sporteinrichtungen. Weiterhin findet man in allen größeren Hill Stations und Urlaubsorten Ferienhäuser, Dak-Bungalows und Rest Houses. 15% Steuer wird auf alle Übernachtungspreise aufgeschlagen. Es empfiehlt sich, Zimmer lange im Voraus zu reservieren und die Buchung bestätigen zu lassen. Weitere Auskünfte erteilt die Pakistan Hotels Association, PO Box 7448, Shafi Court, Ground Floor, Merewether Road, Civil Lines, PK-Karachi 4. Tel: (021) 568 64 07.Die Pakistan Tourism Development Corporation (PTDC) betreibt zwei Hotels in Lahore und Rawalpindi. PTDC unterhält außerdem gut ausgestattete Motels der Mittelklasse in 15 Ferienorten im ganzen Land. Nähere Informationen von PTDC Motels Reservation Office, Block B-4, Markaz F-7, Bhitai Road, PK-Islamabad 44000. Tel: (051) 920 32 23.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Der Jugendherbergsverband Pakistans betreibt neun Jugendherbergen, die Mitgliedern der angeschlossenen Jugendherbergsorganisationen offen stehen. Näheres von der Pakistan Youth Hostel Association, Shaheed-e Millat Road, Aabpara, Sector G-6/4, PK-Islamabad. Tel: (051) 82 68 99.

Religion

Fast 100 % Muslime (90 % Sunniten, 5-10 % Schiiten), Minderheiten von Hindus, Christen und Buddhisten.

Soziale Verhaltensregeln

Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. In manchen öffentlichen Gebäuden ist Rauchen verboten; man sollte vor dem Anzünden einer Zigarette immer um Erlaubnis fragen. Zwanglose Kleidung ist für die meisten Anlässe angemessen. Frauen sollten keine engen Kleider tragen und darauf achten, dass Arme und Beine bedeckt sind. Die pakistanische Gesellschaft ist in Klassen eingeteilt, innerhalb jeder Klasse gibt es wiederum feine soziale Unterschiede. Der Koran, auf dem auch das herrschende islamische Gesetz beruht, beeinflusst alle Aspekte des täglichen Lebens. Trinkgeld: Die meisten erstklassigen Hotels und Restaurants berechnen 10% Bedienungsgeld; Trinkgeld nach Ermessen.

Beste Reisezeit

Es gibt drei Jahreszeiten. Der Winter (Dezember - März) ist warm, an der Küste bringen Meeresbrisen Kühlung. Der Sommer (April - Juni) hat extreme Temperaturen. Während der Monsunzeit (Juni - September und Oktober - November) regnet es in den gebirgigen Landesteilen am meisten.

Grafiken

Klima

Vorwahl

+92

Fläche(qkm)

796095

Bevölkerung

220.892.340

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

250

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

115

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