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Einreisebestimmungen

Bei Ländern mit speziellen Einreisebestimmungen oder Visumpflicht finden Sie bei der Reiseausschreibung und auf Ihrer Reisebestätigung einen entsprechenden Hinweis.

Seit dem Ausbruch von COVID-19 wurden die Reisebestimmungen verschärft und sind von Land zu Land unterschiedlich. Zudem ändern sich diese Daten rasch. Hier erfahren Sie stets aktuell die für Ihre Reise gültigen Bestimmungen: https://reopen.europa.eu/de/ ​​​​​

Falls ein Test erforderlich ist, ein Einreiseformular ausgefüllt, ein Impfnachweis erbracht oder andere Bestimmungen im Vorfeld der Abreise erfüllt werden müssen, informieren wir Sie zudem 2 Wochen vor Abreise schriftlich darüber.

Europa

Slowenien

Offizieller Name des Staates

Republik Slowenien.

Hauptstadt

Ljubljana.

Geographie

Slowenien ist ein kleines Land, das von Norden nach Süden und von Osten nach Westen von Transitstraßen durchzogen wird. Im Westen grenzt Slowenien an Italien, im Norden an Österreich, im Nordosten an Ungarn und im Süden an Kroatien. Berge, üppige Wälder und Flüsse bestimmen das abwechslungsreiche Landschaftsbild. Der wichtigste Hafen an der 47 km langen Adriaküste ist Koper. Der Norden des Landes ist von Hügeln und Berglandschaften geprägt, die höchste Erhebung ist der Triglav (2864 m).

Regierung

Parlamentarische Demokratie. Republik seit 1991. Verfassung von 1991, letzte Änderung 2000. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 90 Abgeordneten, von denen 40 Mitglieder direkt gewählt werden und der Nationalrat mit 40 Sitzen. 1991 trat die im Juni verkündete Unabhängigkeitserklärung in Kraft. 1992 wurde die Republik Slowenien von den damaligen EG-Ländern offiziell anerkannt. Slowenien ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Natasa Pirc Musar, seit Dezember 2022.

Regierungschef

Robert Golob, seit Mai 2022.

Elektrizität

230 V, 50 Hz.

Zeitzone

Slowenien war früher Teil Jugoslawiens, erinnert aber heute eher an seine alpinen Nachbarn Österreich und Italien als an Osteuropa. Bewaldete Berge sind gespickt mit Gletscherseen, und hübsche Häuser im Chalet-Stil bieten einen idyllischen Blick auf grüne Wiesen. Das Antlitz Sloweniens ist frisch und natürlich, seine Einwohner sind authentisch und gastfreundlich. Die wohlhabende, schöne Hauptstadt Ljubljana ist eine Universitätsstadt, deren Studentengemeinde dem architektonischen Kleinod einen jugendlichen Charakter verleiht. Durch die Stadt fließt der Fluss Ljubljana, an dessen Ufer zahlreiche Spazierwege, Cafés und kleine Geschäfte liegen. Das malerische, saubere und sichere Slowenien ist eine ideale Reisedestination für Familien und Paare und bietet viele Outdoor-Aktivitäten wie Radfahren, Wandern, Gleitschirmfliegen, Wildwasser-Rafting, Höhlenwandern und Bergsteigen.

Anreise mit dem Flugzeug

Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt und ab München nach Ljubljana.  Swiss (SR) fliegt ab Zürich nach Ljubljana.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Ljubljana: 1 Std. 10 Min.; München - Ljubljana: 50 Min., Hamburg - Ljubljana: 2 Std. 10 Min.; Wien - Ljubljana: 45 Min.; Zürich - Ljubljana: 1 Std.; München - Maribor: 1 Std. 35 Min.

Anreise mit dem Pkw

Reisende können zahlreiche Grenzübergänge von Italien, Österreich, Ungarn und Kroatien aus nach Slowenien nutzen. Die größten sind rund um die Uhr geöffnet. Es sind dies: Österreich: Wurzenpass (Villach) - Korensko Sedlo; Loibltunnel (Klagenfurt) - Ljubelj (Ljubljana); Seebergsattel - Jezersko; Rabenstein - Vic; Eibiswald - Radlje ob Dravi; Spielfeld (Graz) - Sentilj (Maribor); Langegg - Jurij; Italien: Albaro Veskova - Skofije; Pesse (Triest) - Kozina; Fernetti (Triest) - Fernetici (Sezana); Gorizia - Nova Gorica; Passo del Predil - Predel; Fusine Laghi - Ratece; Ungarn: Bajansenye - Hodos; Kroatien: Jelsane - Rupa. Ab Graz besteht über Maribor via die Autobahn A4 bis nach Zagreb in Kroatien eine durchgängige Verbindung. Fernbus: Flixbus verbindet zahlreiche Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Zielen in Slowenien. Maut: Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Fahrzeuge unter 3,5 t zGG benötigen eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t zGG bezahlen eine streckenabhängige Maut. Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.  

Anreise mit der Bahn

Die slowenische Eisenbahngesellschaft, Slovenske železnice, bietet von Ljubljana aus direkte Verbindungen u.a. nach Belgrad, Budapest, Graz, München, Prag, Salzburg, Venedig, Wien, Zagreb und Zürich. Internationale Züge führen Schlaf- und Liegewagen, Speisewagen und eine Bar.  EuroCity-Züge verkehren u.a. zwischen München und Ljubljana via Villach in Österreich und auf der Strecke Graz - Maribor. Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) fahren von Deutschland und der Schweiz aus über Österreich nach Slowenien. Der EN 40237 fährt ab Stuttgart nach Ljubljana u.a. via München, Salzburg und Villach. Urlaubs-Express-Autoreisezüge verkehren von Hamburg nach Villach, nahe der österreichisch-slowenischen Grenze. Informationen zu Fahrplänen - mit Anbindung an den internationalen Fahrplan - sind bei der slowenischen Eisenbahn online oder telefonisch unter der Nummer +386 (1) 291 33 32 erhältlich.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Slowenien gültig.  

Anreise mit dem Schiff

Koper ist ein beliebter Hafen für Kreuzfahrtschiffe. In Koper, Portoroz und Izola gibt es Jachthäfen für Segelboote.

Kreuzfahrtschiffe

U.a. laufen Reedereien, wie MSC Kreuzfahrten, Princess Cruises, Tui Cruises, Seabourn und Norwegian Cruise Line (NCL), auf ihren Kreuzfahrten Koper in Slowenien an.

Fähranbieter

Venezia Lines verkehren von April bis Oktober mit Katamaran-Fähren zwischen Piran und Venedig (Fahrzeit: 2 Std. 30 Min.).  

Anmerkung zu Flugreisen

Innerhalb Sloweniens gibt es wegen der geringen Größe des Landes keine Linienflüge. Der Flughafen von Portoroz (POW) an der Adriaküste ist bekannt für Panoramaflüge und Fallschirmspringen.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Autobahnen verbinden Ljubljana, Postojna und Razdrto mit der Küste im Südwesten des Landes, Ljubljana mit der Hafenstadt Koper an der oberen Adria und mit Kranj, Maribor, der Region Gorenjska im Nordwesten und dem Karawankentunnel, der von Jesenice nach Österreich führt. Die Autobahn A4 fürht bis zur Grenze (Grenzübergang Slivnica / Macelj) nach Kroatien. Maut: Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig. Pkw-Fahrer können zwischen 7-Tages-, Monats- oder Jahres-Vignetten wählen, Motorradfahrer zwischen 7-Tages-, Halbjahres- oder Jahres-Vignetten. Erhältlich sind die Vignetten an PETROL-, MOL- und OMV-Tankstellen in Grenznähe, bei slowenischen Postämtern sowie in Geschäftsstellen des slowenischen Automobilclubs AMZS. Fahrzeuge über 3,5 t (u.a. schwere Wohnmobile) müssen mit dem Transponder "DarsGo unit" ausgestattet sein, der von der Autobahngesellschaft DARS angeboten wird. Tankstellen an Schnellstraßen und Autobahnen sind rund um die Uhr geöffnet. Bleifreies Benzin ist an sämtlichen Tankstellen erhältlich. Weitere Informationen beim Slowenischen Automobilclub Auto-Moto Zveza Slowenije, Tel. +386 (1) 530 53 53. Fahrrad: Die Parenzana (D-8) ist eine bekannte Radroute entlang der Küste, die Italien mit Kroatien verbindet. Der Drau-Radweg verläuft aus Österreich kommend bis nach Maribor. In Slowenien besteht keine Helmpflicht für Fahrradfahrer.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die slowenischen Straßen sind allgemein in einem sehr guten Zustand.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz ist unterteilt in Autobahnen, Schnellstraßen, Haupt- und Regionalstraßen.  Autobahnen sind mit einem A und einer Zahl (weiße Schrift auf grünem Grund);  Schnellstraßen mit einem H und einer Zahl (weiße Schrift auf blauem Grund) gekennzeichnet.

Autovermietung

Niederlassungen internationaler und lokaler Mietwagenfirmen gibt es in allen größeren Städten, in Urlaubsgebieten und auf dem internationalen Flughafen von Ljubljana.  Der Fahrer eines Mietwagens muss mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Fahrer unter 25 Jahre zahlen oft eine zusätzliche Jungfahrergebühr. Das Maximalalter für Fahrer beträgt bei manchen Autovermietungsfirmen in Slowenien 80 Jahre.

Taxi

Taxis sind an Taxiständen und vor Hotels zu finden. Es empfiehlt sich jedoch Taxis telefonisch zu bestellen und vor allem darauf zu achten, nur als Taxis gekennzeichnete Fahrzeuge zu nutzen. Bei "privaten" Anbietern, die sich gerne vor Hotels platzieren, bezahlen Touristen oft ein Vielfaches des üblichen Betrages.

Fahrrad

Fahrräder können in den Städten angemietet werden.

Reisebus

Der lokale Busverkehr ist gut organisiert und verhältnismäßig günstig. Fahrpläne und detaillierte Informationen sind bei Avtobusna postaja Ljubljana erhältlich.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen: - Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag. - Es besteht Gurtpflicht. - Nebelscheinwerfer sind nur bei einer um mehr als 50 % verminderten Sicht erlaubt. - Promillegrenze: 0,5 ‰. Jedoch 0,0 ‰ für Fahranfänger, die noch keine 2 Jahre einen Führerschein besitzen oder unter 21 Jahre alt sind. - Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften, z.B. bei Pannen oder Unfällen, verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. - Bei Polizeikontrollen niemals das Fahrzeug unaufgefordert verlassen, da sehr hohe Strafen drohen. Geschwindigkeitsbegrenzungen: 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften; 90 km/h außerorts; 110 km/h auf Schnellstraßen; 130 km/h auf Autobahnen.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76. Der ADAC-Partnerclub in Slowenien ist der Avto-Moto Zveza Slovenije (AMZS) in Ljubljana, Tel. +386 (1) 530 53 53.

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind bis ein Jahr ab Wohnsitznahme in Slowenien gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift oder nicht von einem Land ausgestellt wurden, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.   Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. EU- und EFTA-Bürgern wird jedoch empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.  

Unterwegs in der Stadt

Ljubljana kann gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erkundet werden, hat aber auch ein gut ausgebautes Busnetz. Für Busfahrten benötigen Reisende entweder eine Urbana-Card, die an Kiosken erhältlich ist und bei jeder Busfahrt an einem Gerät kontrolliert wird oder die Ljubljana Card, die neben Busfahrten auch Eintritte für Museen und Sehenswürdigkeiten beinhaltet und wahlweise für 24, 48 oder 72 Stunden erhältlich ist. Zur Burg von Ljubljana fährt eine Seilbahn. Maribor besitzt ebenfalls ein städtisches Busnetz und verschiedene Fahrradverleiher.  

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Die staatliche slowenische Eisenbahngesellschaft Slovenske železnice betreibt ein gut ausgebautes Streckennetz, das mit unterschiedlichen Zugkategorien Orte im ganzen Land erreicht: - Regionalzüge (RE) verbinden größere Städte mit kleineren Orten und Dörfern (nur 2. Klasse). - Nahverkehrszüge (LP) verkehren auf den Pendlerstrecken der Vororte (nur 2. Klasse). - InterCity-Züge (IC) verbinden größere Orte und Städte miteinander. - InterCitySlovenija-Züge (PEN) sind schnelle Pendolino-Neigezüge, die auf der Strecke Ljubljana - Maribor - Murska Sobota verkehren. Für diese Zugkategorie sind Sitzplatzreservierungen erforderlich. Museumszüge Die Museumssammlung der Slowenischen Bahnen umfasst eine Vielzahl an Dampflokomotiven und Waggons sowie zahlreiche andere alte Schienenwagen. Einige der bedeutendsten Dampflokomotiven und mehrere Waggons wurden erneuert und wieder in Betrieb genommen. Interessant ist im Sommerhalbjahr die landschaftlich sehr reizvolle Strecke zwischen Jesenice und Nova Gorica, auf der Museumszüge mit Dampflokomotiven verkehren.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Slowenien gültig.  

Unterwegs mit dem Schiff

Die wichtigsten Jachthäfen an der slowenischen Adriaküste sind Koper, Izola, Piran und Portoroz. Die Bucht von Piran ist ein guter Ausgangspunkt für Törns zu den tausend Inseln der Adria.  

Nationalitäten

Reisepass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Türkei Ja 2 Ja
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein
Schweiz Ja/1 Nein Nein
Österreich Ja/1 Nein Nein
Deutschland Ja/1 Nein Nein

Personalausweise/Identitätskarten

[1]  U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Nicht-EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem EU-Land haben, müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsberechtigung für dieses EU-Land vorlegen. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.  

Anmerkung zum Reisepass

Slowenien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr, ein Ausweisdokument ist jedoch mitzuführen.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen. Hinweis: In Slowenien besteht Ausweispflicht. 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder: (a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen; (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft. Schengen-Visum: Flughafen-Transitvisum: 80,00 € Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 € Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 € Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreise- (Kurzzeit- und Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: 6 Monate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Langzeitvisum: Aufenthalte über 90 Tage. Transitvisum: 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem selben oder dem nächsten Flugzeug in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Schengen-Visum: (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Visumgebühr. (f) 2 aktuelle biometrische Passfotos. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten benötigen EU-Bürger eine Aufenthaltsregistrierung. 

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen, mindestens über 70 € pro Erwachsenen und Tag. Ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Visumpflichtige Reisende müssen sich innerhalb von 3 Tagen polizeilich melden. Individualreisende, die bei Verwandten oder Freunden übernachten, müssen sich innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft polizeilich melden. Die Abmeldung muss vor der Abreise erfolgen. Für ausländische Touristen, die in einem Hotel, in einer Pension oder auf einem Campingplatz untergebracht sind, übernimmt die jeweilige Herberge die polizeiliche Anmeldung. EU-Bürger und Schweizer müssen sich nur dann rechtzeitigt registrieren lassen, wenn sie einen Aufenthalt von über 3 Monaten planen. 

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben. Die zuständigen diplomatischen Vertretungen geben Auskunft zu den besonderen Formvorschriften für diese elterlichen Vollmachten.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.  Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind. Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden. Achtung: Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Nicht-EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem EU-Land haben, müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsberechtigung für dieses EU-Land vorlegen. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.  

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder: (a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen; (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen.

Impfungen

Impfung benötigt Beleg erforderlich
Gelbfieber Nein
Essen & Trinken
Malaria Nein -
Typhus Nein -
Cholera Nein

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an eine öffentliche Gesundheitseinrichtung oder an einen Vertragsarzt. Adressen von Vertragsärzten sind bei den Regionalstellen der slowenischen Krankenversicherungsanstalt (Obmocna enota Zavoda za zdravstveno zararovanje Slovenije - ZZZS.) erhältlich. In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor verbracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Eigene Medikamente sollten jedoch mitgebracht werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Sie kommen insbesondere im Osten zwischen Save und Drau vor. Hier ist zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich. Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Slowenien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.  Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.

Gesundheitszeugnis

In Slowenien und in allen anderen EU-Ländern gilt  neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Slowenien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden in Hotels, in Autovermietungen und größeren Geschäften angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.    Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.   Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Slowenien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck. Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Slowenien nur in den größeren Städten bei wenigen Banken eingelöst werden. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr (nur einige Banken machen eine einstündige Mittagspause), z. T. auch Sa 09.00-12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

 Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

In Banken, Wechselstuben, Hotels, Reisebüros, Tankstellen und in größeren Einkaufszentren. Rechnungen für Einkäufe und Restaurantbesuche sind aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.

Währungen

Code Symbol Wechselkurse (ohne Gewähr)
EUR 1 EUR = 1.00 €
1 CHF = 1.19 €
1 USD = 0.96 €

Überblick

Amtssprache ist Slowenisch. Außerdem werden Serbokratisch (4,5 %) und andere Minderheitensprachen gesprochen. Deutsch, Ungarisch, Italienisch und Englisch sind als Fremdsprache verbreitet.

01.01.2024 Neujahr

01.04.2024 Ostermontag

27.04.2024 Tag des Widerstandes

01.05.2024 Tag der Arbeit

19.05.2024 Pfingsten

25.06.2024 Tag des Staates

15.08.2024 Mariä Himmelfahrt

17.08.2024 Tag der Freiheit und der Demokratie der Slowakischen Republik

15.09.2024 Tag der Restauration

31.10.2024 Reformationstag

01.11.2024 Allerheiligen

23.11.2024 Rudolf Maister-Tag

25.12.2024 Weihnachten

26.12.2024 Unabhängigkeitstag

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Slowenien eingeführt werden (Personen ab 18 J.): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 %  bzw. mit einem unvergällten Alkoholgehalt von 80 % und mehr oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein; 4 l Tafelwein; 16 l Bier; Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.

Exportbeschränkungen

Für Gegenstände von archäologischem, künstlerischem oder kulturellem Wert sowie für Gegenstände, die mehr als 100 Jahre alt sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Waffen aller Art. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.  Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen: 800 Zigaretten (Personen ab 17 J.); 100 ml Liquids für elektrische Zigaretten; 800 Stück (Rauchportionen) erhitzter Tabak; 400 Zigarillos (Personen ab 17 J.); 200 Zigarren (Personen ab 17 J.); 1 kg Tabak (Personen ab 17 J.); 10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.); 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.); 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.); 110 Liter Bier (Personen ab 17 J.); Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge. Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet. Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe. Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt” der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern. Weitere Informationen sind vom slowenischen Zoll erhältlich.
Botschaft der Republik Slowenien

Konsulate in Zürich und Sion (Sitten).


Schwanengasse 9
Bern
Switzerland
+41 (31) 310 90 00.
http://www.bern.embassy.si
http://www.bern.embassy.si

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Di 10.00-14.00 Uhr.


Botschaft der Republik Slowenien

Generalkonsulat in Klagenfurt. Honorarkonsulate in Eisenstadt, St. Pölten, Innsbruck, Linz und Salzburg.


Kolingasse 12 / 3. Stock
Wien
Austria
+43 (1) 319 11 60.
http://www.dunaj.veleposlanistvo.si
http://www.dunaj.veleposlanistvo.si

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Do 09.00-12.00 Uhr und Mo 14.00-16.00 Uhr.


Botschaft der Republik Slowenien

Generalkonsulat in München. Honorarkonsulate in Bad Soden, Dortmund, Dresden und Stuttgart.


Hausvogteiplatz 3-4
Berlin
Germany
+49 (30) 20 61 45 0.
http://www.berlin.embassy.si
http://www.berlin.embassy.si

Konsularabteilung: Mo-Mi 10.00-12.00 und Mi 15.00-17.00 Uhr.


Geschäftsetikette

Termine sollten im Voraus vereinbart und eingehalten werden. Visitenkarten sind üblich. Geschäftsleute sprechen i. Allg. Deutsch, Englisch oder auch Italienisch. Vor Ort bieten eine Vielzahl von Maklern, Beratern, Gutachtern und Rechtsanwälten ausländischen Firmen ihre Dienste an.

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00/19.00 Uhr. Manche (kleinere) Geschäfte haben zwischen 07.30-15.00 Uhr geöffnet. Es gibt keine gesetzlichen Ladenschlusszeiten, daher haben viele Geschäfte auch am Samstag und Sonntag geöffnet.

Geschäftskontakte

Geschäftskontakte

Geschäftskontakte

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00386. Öffentliche Telefone sind immer Kartentelefone. Telefonkarten sind in Trafiken (Zeitungsläden), Tabakwarenläden und auf Postämtern erhältlich. Notrufnummern sind: Polizei 113 und Feuerwehr 112.

Mobiltelefon

3G und 4 G (GSM 900 und 1800 MHz). Slowenien ist fast gänzlich mit Mobilfunksignalen abgedeckt. Die slowenischen Mobilfunkbetreiber sind Roaming-Partner von allen größeren europäischen Mobilfunknetzen. Netzbetreiber sind u.a. TelekomSlovenije und A1.  Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. 

Internet

Internet-Cafés sind in den größeren Städten und Touristengebieten vorhanden. In Slowenien stehen ca. 60.000 öffentlich und kostenlos zugängliche WiFi-Hotspots. Die meisten Hotels, Restaurants, Cafés und Bars in Slowenien bieten kostenloses WiFi. 

Post

Postsendungen innerhalb Europas dauern zwei bis drei Tage. Briefmarken kann man auch an Zeitungskiosken kaufen. Postämter sind wochentags von 08.00-18.00 Uhr und samstags von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. In größeren Städten hat das Hauptpostamt auch an Abenden und am Samstagnachmittag offen. Nachtschalterservice in größeren Städten.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Slowenien u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet empfangen.

Ljubljana

Die Geschichte Ljubljanas, der Hauptstadt Sloweniens, geht bis in das Zeitalter der Römischen Emona (14 v. Chr.) zurück; die Mauern und Fundamente zweier römischer Villen aus dieser Zeit sind bis heute erhalten geblieben. Die Stadt selber zieht sich an den Ufern der Ljubljanica entlang. In der Altstadt befindet sich das Rathaus (Ende des 15. Jh. erbaut, 1718 neu gestaltet). Der Barocke Brunnen (1751) vor dem Eingang stammt von Francesco Robba und stellt allegorisch Skulpturen der drei Flüsse aus der Umgebung dar: Sava, Krka und Ljubljanica. Die zweitürmige romanische Kathedrale Stolnica mit ihren prächtigen Fresken ist ebenfalls einen Besuch wert, Teile der Kirche stammen aus dem 12. Jahrhundert. Hinter der Kathedrale befindet sich der Marktplatz. Hier liegt die berühmte »Drachenbrücke«, Zmajski most, deren Drache schon seit Jahrhunderten das Stadtwappen von Ljubljana ist. Auf der gegenüberliegenden Seite des Marktes befindet sich die Brücke Tromostovje. Das Schloss liegt auf einem Hügel, von dessen Turm aus man einen schönen Blick auf die gesamte Stadt hat. Am Ostufer des Flusses befindet sich das Stadtmuseum mit seiner bedeutenden römischen Sammlung. Im Universitätsviertel liegt die Ursulinenkirche (1726), das beste Beispiel des Barocks in Ljubljana. Das Nationalmuseum, die Oper, die Nationalgalerie, die Städtische Galerie und das Haus der Modernen Kunst mit den Tivoli-Gärten sind weitere touristische Anziehungspunkte.
 

Maribor

Die zweitgrößte slowenische Stadt Maribor erstreckt sich an dem Fluss Drava. 2012 war Maribor europäische Kulturhauptstadt. Reichverzierte Barockbauten bezeugen die lange Geschichte der Universitätsstadt. Besonders reizvoll ist der Stadtteil Lent. Hier kann man den ältesten Rebstock Europas bestaunen (400 Jahre alt), der auch heute noch jährlich 60 Liter guten Wein gibt. Maribor hatte einst drei Burgen von denen heute nur noch eine (15. Jh.) erhalten geblieben ist. In ihr ist ein interessantes Regionalmuseum untergebracht. Wahrzeichen der Altstadt ist die prächtige Pestsäule (1743) auf dem Hauptplatz.

Überblick

In Slowenien findet man überall wunderschön gearbeitete Handwerkskunst. Beliebte Mitbringsel sind Klöppelspitzen (besonders edel sind die zart gearbeiteten Spitzen aus Idrija), Kristallglas aus Rogaška, Holzschnitzereien, Töpferwaren sowie slowenische Weine und Schnäpse. Ein besonderes Andenken sind Panjska Koncnic - kleine Bilder, die auf das Kopftäfelchen eines Bienenstockes gemalt werden; meist werden religiöse, märchenhafte oder folkloristische Szenen dargestellt. In der Küstenregion wird Meersalz außer zu Speisesalz auch zu allerlei Kosmetikprodukten verarbeitet. In den Vororten der großen Städte findet man große Supermärkte, zu den bekanntesten Ketten gehören Mercator, Tuš und Interspar. Das BTC in Ljubljana ist das größte Einkaufszentrum Sloweniens (Internet: www.btc-city.com). Neben zahlreichen zum Teil auch international bekannten Ladenketten findet man hier Restaurants, ein Kino und ein Bowlingcenter. In allen größeren Ortschaften finden regelmäßig Bauernmärkte statt, auf denen neben tagesfrischem Obst und Gemüse auch weitere Spezialitäten aus der jeweiligen Region angeboten werden. Ein besonderes Erlebnis bietet der Markt von Maribor, auf dem zuweilen auch lebende Tiere verkauft werden. In der Fischhalle von Koper findet man den frischesten Fisch im ganzen Land. Ein Mal im Monat findet in Ljubljana am Ufer des Ljubljanica ein Töpfermarkt statt. 

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr. Einige Einkaufszentren haben auch Sonntagvormittags und an Feiertagen geöffnet. Da die Ladenöffnungszeiten nicht gesetzlich geregelt sind, gibt es in den Städten auch einige Lebensmittelgeschäfte, die rund um die Uhr geöffnet sind.

Einleitung

Die größeren Städte des Landes bieten eine gute Auswahl an Theatern, Kinos und Nachtklubs, die vor allem an den Wochenenden gut besucht sind. In einigen Nachtklubs und Diskotheken muss Eintritt bezahlt werden, der jedoch häufig bereits ein Getränk beinhaltet. In vielen Städten gibt es auch kleinere Amateurtheater und Chöre. Ljubljana gilt als kulturelle Hauptstadt des Landes. Die große studentische Bevölkerung der Stadt sorgt für ein kosmopolitisches Flair in den Kneipen und Nachtklubs. Ein besonderer Ort ist das Metelkova (Internet: www.metelkovamesto.org); das autonome Zentrum, das einen internationalen Ruf als Forum für Straßenkunst und Jugendkultur genießt, befindet sich auf einem ehemaligen Kasernengelände der Jugoslawischen Volksarmee. In den ursprünglich besetzten Gebäuden findet man heute zahlreiche Kneipen und Nachtklubs, in denen häufig Konzerte und andere Veranstaltungen stattfinden. In Ljubljana gibt es außerdem ein abwechslungsreiches kulturelles Unterhaltungsprogramm. Im hiesigen Opernhaus kann man unter anderem auch Ballettaufführungen erleben, und Konzerte des Symphonieorchesters finden regelmäßig im großen Saal des Kultur- und Kongresszentrums statt.  Maribor ist nach Ljubljana die zweitgrößte Universitätsstadt Sloweniens und hat als solche ebenfalls ein lebendiges Nachtleben zu bieten. Entlang der Küste ist vor allem der Urlaubsort Portoroz bei Nachtschwärmern beliebt, hier wird alljährlich der istrische Karneval gefeiert. Nach dem Genuss von Alkohol ist es ratsam das Auto stehen zu lassen und sich zu Fuß oder mit dem Taxi auf den Heimweg zu machen. Die Bußgelder für alkoholisiertes Autofahren sind sehr hoch, und die Polizei führt verschärft Kontrollen in der Nähe der Nachtklubs und Kneipenviertel durch.

Übersicht

Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten. Je nach Region ist sie unterschiedlich stark beeinflusst durch die österreichische, italienische und die ungarische Küche. So wird im östlichen Prekmurje gerne Gulasch gegessen, während in der Primorska-Region an der Küste häufig Fisch serviert wird. Suppen werden im ganzen Land oft und gerne gegessen. Verarbeitet werden vor allem frische Zutaten aus der jeweiligen Region, wie z.B. Tomaten, Zwiebeln, Paprika, Kartoffeln, Kohl, Mangold, Äpfel, Trauben, Pilze, Nüsse, Mohn und Honig. Zu Gemüse wird oft Prsut (luftgetrockneter Schinken) gereicht. Milch wird zu Quark und Käse verarbeitet. Slowenische Käsesorten sind zwar nicht gerade für ihre Schärfe bekannt, doch findet man auch hier einige sehr schmackhafte Sorten. Es gibt zahlreiche hiesige Käseproduzenten, von denen viele gerne Besucher empfangen. Geflügel, Rind- oder Lammfleisch finden sich häufig auf der Speisekarte, beliebt sind vor allem Sauerkraut, Bratwürste und Schweinefleischgerichte. Typisch sind ferner Buchweizengerichte. Zum Nachtisch werden Apfelstrudel und Hefekuchen mit Walnussfüllung serviert.

Regionale Spezialitäten

Struklji (Strudel aus Buchweizen mit gefüllt mit Fleisch, Gemüse oder einer süßen Füllung)  Jota (Eintopf aus Sauerkraut und Bohnen mit Kartoffelbrei) Corba od pecurki sa krompirom (Pilzsuppe mit Kartoffeln und Tomaten) Potica (Kuchen mit vielen verschiedenen Füllungen, vor allem Nüssen, Honig, Sahne, Rosinen und Zimt) Gibanica (sehr gehaltvolles Blätterteiggebäck, das häufig für festliche Anlässe zubereitet wird)

Trinkgeld

In Restaurants sind 10 % Trinkgeld üblich.

Regionale Getränke

In den drei Weinanbaugebieten des Landes, Primorje, Posavje und Podravje, werden zum Teil hervorragende Weine angebaut. Riesling und Roséweine sind zu empfehlen. Bekannt sind die Marken Teran (Karst-Region) und Cvitschek (Dolenjska), die so nur in Slowenien produziert werden. Guter Obstschnaps wird ebenfalls gebraut, bekannt ist der aus Pflaumen gebrannte Sliwowitz.

Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke

In Slowenien darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.

Hotels

Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt.  Die Höhe der Touristensteuer variiert je nach Hotelklasse, außerdem fällt sie in größeren Städten höher aus.

Camping

Campingplätze gibt es im ganzen Land. Die meisten sind eher klein, allerdings gut ausgestattet, mit Sporteinrichtungen und Kinderspielplätzen.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Die Jugendherberge in Ljubljana ist von Ende Juni bis Ende August geöffnet, Anschrift: Vidovdanska 7, SI-1000 Ljubljana. Tel: (01) 234 88 40. Fax: (01) 234 88 55. Eine weitere Jugendherberge gibt es in Maribor. Informationen erteilt Pocitniska Zveza Slovenije (Slowenischer Jugendherbergsverband), Gosposvetska 84, SI-2000 Maribor. Tel: (02) 234 21 37. Über 230 Bauernhöfe bieten diese naturnahe Form des Urlaubs an. Nähere Auskünfte erteilt die Association of Tourist Farms of Slovenia, Trnoveljska 1, SI-1000 Celje. Tel: 63 415 212.

Religion

Überwiegend römisch-katholisch (57,8 %); muslimische (2,4 %), griechisch-orthodoxe (2,3 %) und andere christliche Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Allgemeines: Slowenen sind äußerst gastfreundliche Menschen und sehr stolz auf ihre Unabhängigkeit. Viele Slowenen freuen sich, wenn man die slowenischen Ortsnamen verwendet. Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die üblichen Umgangsformen sollten beachtet werden. Frauen spricht man mit gospa und Herren mit gospod sowie dem Nachnamen an. Die Anrede gospodična (Fräulein) gilt als veraltet. Etwas weniger förmlich ist die Anrede mit gospa bzw. gospod und dem Vornamen. Zu einer Einladung erscheint man stets pünktlich zu der vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich Blumen in ungerader Anzahl, Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Kritik wird eher indirekt geäußert, um sich selber oder sein Gegenüber nicht bloß zu stellen. Bekleidung: Zwanglose, gepflegte Kleidung wird in den meisten Fällen akzeptiert. Auf Markenkleidung wird Wert gelegt. Zu einem Geschäftstermin sollte man im Anzug erscheinen. Rauchen: In allen öffentlichen geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, ebenso in Kinos, Theatern, Bars, Restaurants, Ämtern und Wartezimmern ist Rauchen strikt verboten. Einige Gaststätten bieten separate Raucherzimmer an, in denen jedoch keine Speisen oder Getränke konsumiert werden dürfen. Rauchverbote sollten beachtet werden, da ansonsten hohe Geldstrafen drohen. Trinkgeld: Es besteht keine Pflicht, Trinkgeld zu geben. Dienstleister freuen sich aber, wenn der Kunde den Rechnungsbetrag ein wenig aufrundet. Im Restaurant ist je nach Rechnungsbetrag ein Trinkgeld in Höhe von 5-10 % üblich. Sicherheit: Slowenien ist im Allgemeinen ein sicheres Land, doch sollte man auch hier auf seine Wertsachen Acht geben. Autos sollten stets verschlossen auf beleuchteten Parkplätzen abgestellt werden. Größere Bargeldsummen und andere Wertgegenstände sind im Hotelsafe gut aufgehoben. Wichtige Dokumente wie Flugtickets, Ausweispapiere oder Buchungsbestätigungen sollte man stets kopieren.

Beste Reisezeit

Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern im Osten und Südosten, im Nordwesten Alpenklima, im Küstengebiet Mittelmeerklima. Die beste Reisezeit beginnt für Badeurlauber an der Adriaküste im Juni und endet im September. Die mittleren Landesteile und den Norden bereist man am besten von Mai und bis September. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis April meist die besten Bedingungen vor. 

Grafiken

Klima

Vorwahl

+386

Fläche(qkm)

20,273

Bevölkerung

2,067, 372

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

102 per sq km

Bevölkerung im Jahr

2018

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

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